Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

20.8.09

Der schändliche Wahlkampf der Frau von der Leyen

Dank YouTube und verschiedener Blogs werden die schmutzigen und widerwärtigen Seiten dieses Wahlkampfs, der auf diese Weise in den Mainstream-Medien gar nicht stattfindet, immer wieder ans Licht einer interessierten Öffentlichkeit gezerrt. Mitschnitte von kleinen Wahlkampfveranstaltungen in der Provinz sind dabei manchmal aufschlussreicher als das, was einem die Tagesschau serviert.

Ursula von der Leyen macht erneut Wahlkampf auf dem Rücken missbrauchter Kinder und instrumentalisiert das Thema Kinderpornografie im Internet einmal mehr. Sie setzt hierbei gezielt auf Emotionalisierung und schildert den Besuchern ihrer Wahlkampfveranstaltungen in drastischen Worten, welche schrecklichen Filme, die den Missbrauch von Kindern zeigen, im Internet kursieren. Hierbei verschweigt sie allerdings, dass solche Filme nicht über das WWW – und nur dort setzen ihre „Sperrmaßnahmen“ überhaupt an – verbreitet werden, sondern primär über Peer-To-Peer-Netzwerke.

Flankierend greift von der Leyen dabei auf Scheinargumente zurück, die, wie sie selbst weiß, längst widerlegt sind. Seit Monaten behauptet die Ministerin z.B. öffentlich, dass eine ganze Reihe von Staaten Kinderpornografie nicht ächten würde und man deshalb, vor Ort am Serverstandort nichts erreichen könne. Als Standardbeispiel hatte sie in der Vergangenheit mehrfach Indien genannt, bis man ihr nachgewiesen hat, dass diese Aussage schlicht falsch ist und Kinderpornografie in Indien sehr wohl strafbar ist. Frau von der Leyen musste sich sogar bei der indischen Botschaft für ihre Aussagen entschuldigen.

Das hält sie freilich nicht davon ab, dieselbe Unwahrheit in Wahlkampfveranstaltungen weiter zum Besten zu geben. Nur das Beispiel Indien benutzt sie jetzt nicht mehr. Die handvoll Staaten, die Kinderpornografie nicht unter Strafe stellen, haben in den meisten Fällen gar keine Internet-Infrastruktur. Dort stehen keine Server. 3/4 der Server, die man bisher auf ausländischen Sperrlisten wiederfindet, stehen ohnehin in Europa und Nordamerika. Und auch an den übrigen Serverstandorten ist Kinderpornografie strafbar.

Es ist erschreckend, wie Frau von der Leyen Emotionalisierung und falsche Tatsachenbehauptungen miteinander verknüpft. Das ist kein Populismus mehr, sondern Demagogie.

Diese Sorte von Wahlkampf hat zwei Opfer. Die Kinder und die Wahrheit.

Update
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posted by Stadler at 09:06  

Ein Kommentar

  1. […] Gesetzesvorschlag ist schon von Anfang an verdächtigt worden, gegen das Grundgesetz zu verstossen; mindestens war es nur […]

    Pingback by Das Gesetz- und Demokratieverständnis von der Leyens « Wir müssen nicht gut finden, was ein anderer sagt, schreibt, denkt, aber um unserer eigenen Freiheit willen, müssen wir es ertragen. — 2.06, 2010 @ 22:32

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