Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

20.7.09

Sind Tweets urheberrechtlich geschützt?

Das WIPO-Magazin beschäftigt sich mit der Frage, ob Twitter-Nachrichten (Tweets) urheberrechtlich geschützt sind.

Und wie man es von einer guten juristischen Antwort erwartet, lautet die Schlussfolgerung auch, dass es keine klare Alles-Oder-Nichts-Antwort gibt. Tweets werden zwar regelmäßig keinen urheberechtlichen Schutz genießen, im Einzelfall kann es dennoch anders sein.

Wenn man das deutsche Urheberrecht als Maßstab heranzieht, dann wird man angesichts der Tatsache, dass die eher uneinheitliche deutsche Rechtsprechung z.T. auch Kleinanzeigen als geschützte Sprachwerke ansieht, einen urheberrechtlichen Schutz solcher Kurztexte nicht per se verneinen können.

Wäre in einem solchen Falll dann bereits der Retweet eine Urheberrechtsverletzung? Eine Vervielfältigung und erneute Zugänglichmachung und damit eine urheberrechtliche Nutzungshandlung läge jedenfalls vor. Der Retweet ist anderseits das Salz in der Twitter-Suppe, weshalb jeder der dort twitschert, seine (stillschweigende) Zustimmung dazu erteilt, dass weitergezwitschert wird.

posted by Stadler at 12:28  

4 Comments

  1. Beim Retweet kommt mir auch noch das – ggf. lebensnah an den Gepflogenheiten der Twitter-Gemeinde auszulegende – Zitatrecht aus § 51 UrhG in den Sinn.

    Comment by Anwalt Niemeyer — 20.07, 2009 @ 13:41

  2. Keine schlechte Idee, aber was ist der Zitatzweck? Der Retweet an sich?

    Comment by Pavement — 20.07, 2009 @ 15:06

  3. Man könnte ja jeden Tweet unter eine Creative-Commons-Lizenz stellen und die Lizenz jeweils mittweeten.

    Ach Moment, da ist ein Haken…

    Comment by Anonymous — 20.07, 2009 @ 16:17

  4. Laut den AGB gehört dem Nutzer alles, was er einstellt. Löscht er den Account, verschwinden auch alle seine Tweets.
    Allerdings gibt es Meinungen, die Twitterern Urheberrecht und Copyright nicht zugestehen wollen, da mit 140 Zeichen angeblich keine Schöpfungshöhe erreicht wird. Eine altmodische Ansicht.
    RTs sind keine offizielle Funktion von Twitter, sondern Usus in der Community. Dabei wird ein Link auf den Urheber zusammen mit dem Ursprungstweet weitergeleitet.
    (Nicht verlinkte RTs ignoriere ich mal, da diese nach den Twitterregeln Plagiate sind und von Twitter als Spam geahndet werden- http://twitter.zendesk.com/forums/26257/entries/16205)

    Normale RTs befinden sich also irgendwo in einer Grauzone. Da es bei Twitter im Gegensatz zu Identi.ca keine Standardlizenz (und auch keine Auswahlmöglichkeit) für die Tweets gibt. Theoretisch müsste also vor jedem RT beim Urheber nachgefragt werden – außer natürlich, die Aufforderung dazu ist Bestandteil des Tweets. Das dürfte aber recht unrealistisch sein.

    Praktisch lässt sich die Frage derzeit auf 2 Arten lösen:
    1. Man eröffnet einen Account bei identi.ca und verbindet diesen mit seinen Twitteraccount. Schreibt man nun über Identi.ca, stehen alle Tweets automatisch unter der CC-by-3.0-Lizenz, welche den Gepflogenheiten beim Microblogging abbildet.
    2. Man lizensiert seine Tweets nuter einer CC-Lizenz seiner Wahl: http://www.tweetcc.com/cc/. Hier lassen sich Veränderungen, Kommerzielle Nutzung und Lizenzvererbung ein- oder ausschließen. Empfohlen wird auf tweetcc.com, seine Tweets ganz und gar freizugeben, was sich bei der Spambekämpfung seitens Twitter allerdings als Hemmnis herausstellen kann. Sinnvol ist eher eine cc-by- oder cc-by-sa-Lizenz, da diese die RT-Gepflogenheiten am besten abbilden.

    Comment by [ˈʃpʀɛçˈzʊxt] — 20.07, 2009 @ 16:33

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