Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

18.7.09

Thomas Hoeren zum Kampfbegriff des geistigen Eigentums

Thomas Hoeren, einer der schillerndsten Figuren des Internetrechts, hat dem elektrischen Reporter ein Interview zur Notwendigkeit einer Neuordnung des Urheberrechts gegeben. Wie immer ganz erfrischend.

posted by Stadler at 15:12  

18.7.09

Freiheit statt Angst am 12.09.2009 in Berlin

Die Netzdemo Freiheit statt Angst, die kurz vor der Bundestagswahl am 12.09.2009 in Berlin stattfindet, wird durch einen Trailer angekündigt, der mir, trotz anderweitig geäußerter Kritik, sehr gut gefällt.

Solche Ankündigungsfilme sind immer plakativ, das liegt in der Natur der Sache. Dass der Regisseur eine „Generation C64“ fokussiert, kann ich übrigens nicht erkennen, denn im Film geht es ja weiter über DOS hin zum MacBook. Oder hätte er besser die Generation Upload thematisiert? Urteilen Sie selbst:

http://vimeo.com/moogaloop.swf?clip_id=5595741&server=vimeo.com&show_title=1&show_byline=1&show_portrait=0&color=00adef&fullscreen=1

Freiheit statt Angst – der Trailer from Alexander Svensson on Vimeo.

posted by Stadler at 14:30  

18.7.09

Thomas Hoeren zum Kampfbegriff des geistigen Eigentums

Thomas Hoeren, einer der schillerndsten Figuren des Internetrechts, hat dem elektrischen Reporter ein Interview zur Notwendigkeit einer Neuordnung des Urheberrechts gegeben. Wie immer ganz erfrischend.

posted by Stadler at 14:12  

18.7.09

Freiheit statt Angst am 12.09.2009 in Berlin

Die Netzdemo Freiheit statt Angst, die kurz vor der Bundestagswahl am 12.09.2009 in Berlin stattfindet, wird durch einen Trailer angekündigt, der mir, trotz anderweitig geäußerter Kritik, sehr gut gefällt.

Solche Ankündigungsfilme sind immer plakativ, das liegt in der Natur der Sache. Dass der Regisseur eine „Generation C64“ fokussiert, kann ich übrigens nicht erkennen, denn im Film geht es ja weiter über DOS hin zum MacBook. Oder hätte er besser die Generation Upload thematisiert? Urteilen Sie selbst:

Freiheit statt Angst – der Trailer from Alexander Svensson on Vimeo.

posted by Stadler at 13:30  

17.7.09

von der Leyen, Indien und Microsoft

Es soll jetzt keiner von Verschwörungstheorien sprechen, der den Beitrag des Spiegelfechters nicht gelesen hat. Must Read!

posted by Stadler at 22:29  

17.7.09

von der Leyen, Indien und Microsoft

Es soll jetzt keiner von Verschwörungstheorien sprechen, der den Beitrag des Spiegelfechters nicht gelesen hat. Must Read!

posted by Stadler at 21:29  

17.7.09

BGH: 3-D-Marke Legostein gelöscht

Das Deutsche Patent- und Markenamt hatte einen Legostein mit der typischen Noppenanordnung auf der Oberseite im Jahre 1996 als dreidimensionale Marke für die Ware „Spielbausteine“ eingetragen.

Der Bundesgerichtshof hat die vom Bundespatentgericht ausgesprochene Löschung der Marke bestätigt. Er hat angenommen, dass der Legostein von der Eintragung als dreidimensionale Marke nach § 3 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG ausgeschlossen ist. Nach dieser Bestimmung sind Zeichen dem Markenschutz nicht zugänglich, wenn sie ausschließlich aus einer Form bestehen, die zur Erreichung einer technischen Wirkung erforderlich ist. Der Vorschrift des § 3 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG liegt der Rechtsgedanke zugrunde, dass im Allgemeininteresse Formen vom Markenschutz freigehalten werden müssen, deren wesentliche Merkmale eine technische Funktion erfüllen.

Der Bundesgerichtshof ist davon ausgegangen, dass für die Frage der Eintragung des Spielbausteins als Marke ausschließlich auf die Klemmnoppen auf der Oberseite des Spielsteins abzustellen ist. Die quaderförmige Gestaltung des Steins kann für den Markenschutz nicht berücksichtigt werden, weil es sich um die Grundform der Warengattung handelt, die nach § 3 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG nicht geschützt werden kann. Die Noppen auf der Oberseite des Spielsteins haben ausschließlich eine technische Funktion. Sie sind im Zusammenwirken mit der Gestaltung der Innenseite des Spielsteins Teil des für Lego typischen Klemmsystems. Über weitergehende nicht technische Gestaltungsmerkmale verfügt der Legobaustein nicht. Die technischen Bestandteile des Spielsteins müssen aber im Interesse der Wettbewerber vom Markenschutz freigehalten werden.

Beschlüsse vom 16. Juli 2009; Az.: I ZB 53/07 und I ZB 55/07 – Legostein
Quelle: Pressemitteilung 158/2009 des BGH vom 17.07.09

posted by Stadler at 14:03  

17.7.09

BGH: 3-D-Marke Legostein gelöscht

Das Deutsche Patent- und Markenamt hatte einen Legostein mit der typischen Noppenanordnung auf der Oberseite im Jahre 1996 als dreidimensionale Marke für die Ware „Spielbausteine“ eingetragen.

Der Bundesgerichtshof hat die vom Bundespatentgericht ausgesprochene Löschung der Marke bestätigt. Er hat angenommen, dass der Legostein von der Eintragung als dreidimensionale Marke nach § 3 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG ausgeschlossen ist. Nach dieser Bestimmung sind Zeichen dem Markenschutz nicht zugänglich, wenn sie ausschließlich aus einer Form bestehen, die zur Erreichung einer technischen Wirkung erforderlich ist. Der Vorschrift des § 3 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG liegt der Rechtsgedanke zugrunde, dass im Allgemeininteresse Formen vom Markenschutz freigehalten werden müssen, deren wesentliche Merkmale eine technische Funktion erfüllen.

Der Bundesgerichtshof ist davon ausgegangen, dass für die Frage der Eintragung des Spielbausteins als Marke ausschließlich auf die Klemmnoppen auf der Oberseite des Spielsteins abzustellen ist. Die quaderförmige Gestaltung des Steins kann für den Markenschutz nicht berücksichtigt werden, weil es sich um die Grundform der Warengattung handelt, die nach § 3 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG nicht geschützt werden kann. Die Noppen auf der Oberseite des Spielsteins haben ausschließlich eine technische Funktion. Sie sind im Zusammenwirken mit der Gestaltung der Innenseite des Spielsteins Teil des für Lego typischen Klemmsystems. Über weitergehende nicht technische Gestaltungsmerkmale verfügt der Legobaustein nicht. Die technischen Bestandteile des Spielsteins müssen aber im Interesse der Wettbewerber vom Markenschutz freigehalten werden.

Beschlüsse vom 16. Juli 2009; Az.: I ZB 53/07 und I ZB 55/07 – Legostein
Quelle: Pressemitteilung 158/2009 des BGH vom 17.07.09

posted by Stadler at 13:03  

17.7.09

Doch noch kein Urteil des BGH zu Preisvergleichssuchmaschinen?

Gestern meldete der Kollege Föhlisch ein Urteil des BGH vom 16.07.09 zur Angabe von Versandkosten in Preisvergleichssuchmaschinen. Diese Meldung wurde von vielen aufgegriffen, auch von mir. Gerade lese ich aber, dass die Urteilsverkündung auf heute verschoben worden sei und es demzufolge noch gar kein Urteil gibt. Beim BGH findet sich leider (noch) nichts.

Update: Mittlerweile gibt es beim BGH eine Pressemitteilung. Das Urteil stammt doch vom 16.07.09, also war vermutlich die anderslautende Meldung von Magnus falsch. So ist das mit der Schnelligkeit und den sich widersprechenden Meldungen. ;-)

posted by Stadler at 12:08  

17.7.09

Doch noch kein Urteil des BGH zu Preisvergleichssuchmaschinen?

Gestern meldete der Kollege Föhlisch ein Urteil des BGH vom 16.07.09 zur Angabe von Versandkosten in Preisvergleichssuchmaschinen. Diese Meldung wurde von vielen aufgegriffen, auch von mir. Gerade lese ich aber, dass die Urteilsverkündung auf heute verschoben worden sei und es demzufolge noch gar kein Urteil gibt. Beim BGH findet sich leider (noch) nichts.

Update: Mittlerweile gibt es beim BGH eine Pressemitteilung. Das Urteil stammt doch vom 16.07.09, also war vermutlich die anderslautende Meldung von Magnus falsch. So ist das mit der Schnelligkeit und den sich widersprechenden Meldungen. ;-)

posted by Stadler at 11:08  
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