Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

21.7.09

Markenverletzung durch Catch All Domain

Telemedicus berichtet über ein interessantes, schon älteres Urteil des Landgerichts Hamburg vom 13.06.2006 (Az.: 416 O 131/06), in dem eine Markenverletzung bejaht wurde, aufgrund des Umstands, dass als Subdomain eine sog. Catch All Funktion eingerichtet war. Dies bedeutet, dass dort jede beliebige Zeichenfolge eingegeben werden konnte, also auch der Markenname der Beklagten.

Ich halte die Entscheidung für fragwürdig, weil die Subdomain mit dem Kennzeichen des Beklagten als unverwechselbare Adresse in dieser Form überhaupt nicht existiert und deshalb eine eindeutige markenmäßige Benutzung nicht stattfindet.

Das Landgericht München I hat in einem ähnlichen Fall schon vor 10 Jahren abweichend entschieden und eine Markenverletzung verneint.

posted by Stadler at 20:14  

Ein Kommentar

  1. also das Landgericht Hamburg hat einer Klage stattgegeben, das eine Markenverletzung stattgefunden habe, allein aufgrund der theoretischen Möglichkeit durch aktiviertes catchall, obwohl eine Subdomain welche mit der MArke der Kläger übereinstimmt, gar nicht auf der Webseite des beklagten besteht?
    Das klingt ja schon einigermaßen absurd meiner Meinung nach…

    Comment by jay — 1.06, 2010 @ 20:29

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