Markenverletzung durch Catch All Domain
Telemedicus berichtet über ein interessantes, schon älteres Urteil des Landgerichts Hamburg vom 13.06.2006 (Az.: 416 O 131/06), in dem eine Markenverletzung bejaht wurde, aufgrund des Umstands, dass als Subdomain eine sog. Catch All Funktion eingerichtet war. Dies bedeutet, dass dort jede beliebige Zeichenfolge eingegeben werden konnte, also auch der Markenname der Beklagten.
Ich halte die Entscheidung für fragwürdig, weil die Subdomain mit dem Kennzeichen des Beklagten als unverwechselbare Adresse in dieser Form überhaupt nicht existiert und deshalb eine eindeutige markenmäßige Benutzung nicht stattfindet.
Das Landgericht München I hat in einem ähnlichen Fall schon vor 10 Jahren abweichend entschieden und eine Markenverletzung verneint.
Siehe hierzu auch:
Oberlandesgericht Nürnberg
Urteil vom 12.04.2006
Az.: 4 U 1790/05
http://www.justiz.bayern.de/olgn/rspr/pdf/u_4u1790_05.pdf
ÖGH
Urteil vom 12.07.2005
Az. 4 Ob 131/05a
whirlpools.at
http://www.i4j.at/entscheidungen/ogh4_131_05a.htm
suess.de – catch-all Risiko für Domain-Inhaber?
http://www.domain-recht.de/archiv/show-letter.php?id=315
Comment by RA Michael Seidlitz — 22.07, 2009 @ 07:58
Danke Michael für die Ergänzung. Die Entscheidung des OLG Nürnberg war mir bekannt.
Comment by Pavement — 22.07, 2009 @ 09:39