DENIC muss keine Domains mit nur einem Buchstaben zuteilen
Telemedicus berichtet über eine wenig überraschende Entscheidung des Landgerichts Frankfurt vom 20.05.2009 (Az.: 2-6 O 671/08), wonach die DENIC nicht verpflichtet ist, einstellige Second-Level-Domains zu vergeben.
Der Kläger wollte die Domain „x.de“ und hat beim LG Frankfurt beantragt, die DENIC zu verpflichten, diese Domain auf ihn zu registrieren. Das Gericht hat die Klage abgewiesen.
Urteil im Volltext bei Telemedicus
ich bin gespannt wenn Sie demnächst über das Verfahren gegen die DENIC wegen "y.de" berichten.
Comment by Anonymous — 10.07, 2009 @ 12:03