Anklage gegen Tauss
Die im Fall des Bundestagsabeordenten Jörg Tauss, dem der Besitz kinderpornoprafischer Schriften vorgeworfen wird, ermittelnde Staatsanwaltschaft Karlsruhe, spricht offenbar zuerst und bevorzugt mit der Bildzeitung und kündigt die Erhebung einer Anklage an.
Der Verteidiger von Tauss, der Kollege Jan Mönikes, kritisiert die „Öffentlichkeitsarbeit“ der Staatsanwaltschaft mit scharfen Worten.
Und diese Kritik erscheint mir im Kern zutreffend. Sollte die sachliche Darstellung von Tauss richtig sein, dann bleibe ich bei meiner rechtlichen Einschätzung, dass eine Strafbarkeit von Jörg Tauss sehr schwer zu begründen sein wird.