Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

21.7.09

Anklage gegen Tauss

Die im Fall des Bundestagsabeordenten Jörg Tauss, dem der Besitz kinderpornoprafischer Schriften vorgeworfen wird, ermittelnde Staatsanwaltschaft Karlsruhe, spricht offenbar zuerst und bevorzugt mit der Bildzeitung und kündigt die Erhebung einer Anklage an.

Der Verteidiger von Tauss, der Kollege Jan Mönikes, kritisiert die „Öffentlichkeitsarbeit“ der Staatsanwaltschaft mit scharfen Worten.

Und diese Kritik erscheint mir im Kern zutreffend. Sollte die sachliche Darstellung von Tauss richtig sein, dann bleibe ich bei meiner rechtlichen Einschätzung, dass eine Strafbarkeit von Jörg Tauss sehr schwer zu begründen sein wird.

posted by Stadler at 09:57  

Ein Kommentar

  1. Sehr einleuchtend finde ich die Argumentation, dass sich ja offenbar sonst niemand für objektive Informationen interessiert hat.

    Wenn er dann auf eigene Faust ermittelt, dürfte das sehr gut mit seinem Aufgaben- und Zuständigkeitsbereich als Abgeordneter zu vereinbaren sein.

    Was das unselige Gebaren von Staatsanwälten angeht, die lieber mit der Presse reden, habe ich den "Kollegen" Rehring mal ein bisschen bloßgestellt:

    http://schwarze-pest.org/korrupter-mediengeiler-osta-gehring-cdu-setzt-serie-der-vorverurteilungen-gegen-jorg-tauss-fort/1184

    Und die Relativierungen, die jetzt von der Generalstaatsanwaltschaft nachgeschoben werden, gehen mit keinem Wort auf den eigentlichen Skandal ein: Dass die Bild informiert wurde, bevor es eine Pressemitteilung gab (die es wohl immer noch nicht gibt – es gab ja auch gar nichts Neues zu veröffentlichen)

    lcBifi / netmob
    (Rechtsassessor)

    Comment by lcBifi — 21.07, 2009 @ 16:49

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