Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

3.6.09

Steinmeier spammt im Wahlkampf

Mit der Internetkompetenz, die sich die SPD so gerne auf die Fahnen schreibt, scheint es nicht weit her zu sein. Zumindest nicht, was den Spitzenkandidaten angeht. Denn Frank-Walter Steinmeier verschickt offenbar unaufgeforderte Wahlwerbung per E-Mail. Das aber ist z.B. nach der Rechtsprechung des OLG München rechtswidrig. Mit solchen Komzepten wird man bei der Netzgemeinde nicht punkten.

posted by Stadler at 17:10  

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