Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

23.6.09

Rapidshare unterliegt der GEMA

Die GEMA hat nach eigenen Worten den Durchbruch im Kampf gegen die Online-Piraterie geschafft und beim Landgericht Hamburg am 12.06.09 ein Urteil erwirkt, das es dem Sharehoster Rapidshare untersagt, 5.000 Musiktitel über das Internet zugänglich zu machen.

Leider liegt hierzu bislang nur die Pressemitteilung der GEMA vom 23.06.09 vor

posted by Stadler at 14:59  

2 Comments

  1. Das ist schon ganz lustig: Wie soll irgendjemand denn die Verbreitung von ausgerechnet bestimmten Musiktiteln verhindern? Anhand der Dateinamen? Der ID3-Tags in MP3-Files? Oder muss ein Schlager-Experte alle über Rapidshare verbreiteten ZIP-Archive entpacken und durchhören?

    Comment by zombie — 23.06, 2009 @ 22:17

  2. Nächstes Ziel: Die Post!
    Der Post wird untersagt "Raubkopien" zu transportieren.

    #k.

    Comment by Kand.in.Sky — 24.06, 2009 @ 13:59

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