19.6.09

Die Rede von MdB Max Stadler zum Zugangserschwerungsgesetz

Auch wenn sich Union und SPD von Sachargumenten nicht überzeugen ließen, hat der FDP-Abgeordnete Max Stadler gestern im Bundestag in der 3. Lesung des sog. Zugangserschwerungsgesetzes eine beachtenswerte Rede gehalten, die man unbedingt nachlesen sollte.

Für den Juristen interessant ist Stadlers Hinweis auf die Elfes-Konstruktion des BVerfG. Der anhand von Art. 2 Abs. 1 GG entwickelte Grundsatz, dass ein Bürger einen Grundrechtseingriff nur durch ein formell und materiell verfassungskonformes Gesetz dulden muss, eröffnet grundsätzlich auch die Möglichkeit, formelle Verstöße wie die fehlende Gesetzgebungskompetenz und ein fehlerhaftes Gesetzgebungsverfahren im Rahmen einer Verfassungsbeschwerde zu rügen. Und gerade in diesem Bereich bietet das Gesetz neben den verschiedenen materiell-rechtlichen Aspekten reichlich Anknüpfungspunkte.

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3 Kommentare:

Anonymous Anonym meinte...

In welchem Verwandschaftsverhältnis steht der?

19. Juni 2009 12:41  
Blogger Pavement meinte...

Zu mir in keinem

19. Juni 2009 12:50  
Anonymous Rochus meinte...

Ich würde mir sehr wünschen, dass dieses Gesetz auch materiell vom BVerfG als verfassungswidrig eingestuft wird. Wenn es lediglich aus formellen Mängeln abgelehnt wird, haben wir bald nicht mehr nur ein Problem sondern 16. Außerdem wäre es günstiger, wenn das jetzt geschieht, weil damit diesmal noch keine EU-Richtlinie umgesetzt wurde. Beim 2. Versuch könnte sich das geändert haben und noch einmal so ein lanwieriges Verfahren wie bei der VDS muss nicht sein.

19. Juni 2009 21:22  

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