Die Rede von MdB Max Stadler zum Zugangserschwerungsgesetz
Auch wenn sich Union und SPD von Sachargumenten nicht überzeugen ließen, hat der FDP-Abgeordnete Max Stadler gestern im Bundestag in der 3. Lesung des sog. Zugangserschwerungsgesetzes eine beachtenswerte Rede gehalten, die man unbedingt nachlesen sollte.
Für den Juristen interessant ist Stadlers Hinweis auf die Elfes-Konstruktion des BVerfG. Der anhand von Art. 2 Abs. 1 GG entwickelte Grundsatz, dass ein Bürger einen Grundrechtseingriff nur durch ein formell und materiell verfassungskonformes Gesetz dulden muss, eröffnet grundsätzlich auch die Möglichkeit, formelle Verstöße wie die fehlende Gesetzgebungskompetenz und ein fehlerhaftes Gesetzgebungsverfahren im Rahmen einer Verfassungsbeschwerde zu rügen. Und gerade in diesem Bereich bietet das Gesetz neben den verschiedenen materiell-rechtlichen Aspekten reichlich Anknüpfungspunkte.