Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

23.6.09

CDU will Three Strikes Out auch in Deutschland

Im Wahlprogramm (Regierungsprogramm 2009) der CDU/CSU steht folgende Passage:

„Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Wo es angesichts der geringen Schwere von Straftaten vertretbar ist, soll eine Selbstregulierung greifen. Wir möchten nach britischem und französischem Vorbild Rechtsverletzungen effektiv unterbinden, indem die Vermittler von Internetzugängen Rechtsverletzer verwarnen und nötigenfalls ihre Zugänge sperren.“

Das ist die als Three Strikes Out bekannte Forderung, wonach die Internetzugänge von Rechtsverletzern für eine bestimme Zeit gesperrt werden sollen, wenn es nach zwei Verwarnung zu einem weiteren Verstoß kommt.

Im Netz ist in letzter Zeit – zu Recht – sehr viel über die SPD geschimpft worden. Hierbei sollte man nicht vergessen, dass die Union in der Gesamtbetrachtung wohl in noch stärkerem Maß rückwärtsgewandte und und primär auf Restriktion setzende Konzepte propagiert, die unsere Grundrechte beschneiden.

Das Wahlprogramm der Union kommentiert Kai Biermann auf Zeit Online sehr treffend mit den Worten: „Die Union sieht im Internet offenbar vor allem Gefahren. Statt seine Chancen zu nutzen, will sie es deshalb stärker kontrollieren„.

Update: CDU-Mitglied sagt, dass es sich um eine veraltete Version handelt und diese Passage mittlerweile gestrichen worden sei.

posted by Stadler at 14:20  

Keine Kommentare

No comments yet.

RSS feed for comments on this post.

Sorry, the comment form is closed at this time.