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Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

29.6.09

BVerfG: "Durchgeknallter Staatsanwalt"

Der frühere Kulturstaatsminister und Herausgeber der Zeit Michael Naumann hatte den damligen Berliner Generalstaatsanwalt in einer Talkshow als durchgeknallten Staatsanwalt bezeichnet und ist deshalb vom Amtsgericht Berlin-Tiergarten wegen Beleidigung verurteilt worden. Das Kammergericht hat die Revision verworfen.

Das Bundesverfassungsgericht hat diese Entscheidung mit Beschluss vom 12.05.09 (Az.: 1 BvR 2272/04)wieder aufgehoben, weil sie Michael Naumann in seinem Recht auf Meinungsfreiheit verletzt. Das Bundesverfassungsgericht hat – was wenig überraschend ist – darauf abgestellt, dass die Aussage im Kontext einer Sachauseinandersetzung gestanden hat und insoweit auch in dieser herabsetzenden Form zulässig ist.

Es ist immer wieder erschreckend zu sehen, wie wenig die Justiz in der Lage ist, die Grenzen der Meinungsfreiheit korrekt zu ziehen.

Quelle: Pressemitteilung des BVerfG vom 26.06.09

posted by Stadler at 08:34  

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