Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

25.5.09

Stellungnahmen der Fachleute zum Kinderporno-Sperrgesetz

Am Mittwoch den 27.05.09 findet im Ausschuss für Wirtschaft und Technologie im Bundestag eine Expertenanhörung statt. Einige der schriftlichen Stellungnahmen der Fachleute sind bereits über den Server des Bundestags abrufbar.

Die Stellungnahme des von der SPD als Sachverständigen benannten Rechtsanwalts Dr. Frey erachtet das Gesetzesvorhaben als verfassungswidrig. Frey bemängelt u.a. die fehlende Normklarheit und Bestimmheit, er zweifelt an der Gesetzgebungskompetenz des Bundes und an der Verhältnismäßigkeit des Gesetzesvorhabens.

Frey benennt eine Reihe weiterer Schwächen des Gesetzesentwurfs, nämlich u.a. die fehlende verfahrensrechtliche Absicherung der erstellten Sperrliste, die Auswertung des gesamten Datenverkehrs der Internetnutzer ohne verfahrensrechtliche
Absicherung, die Verwendung personenbezogener Daten der Internetnutzer zur Strafverfolgung ohne Festlegung zielgenauer Sperrkriterien, die fehlenden Vorkehrungen zum Schutz rechtmäßiger Angebote und fehlende Regeln zur Kostenerstattung für Access-Provider.

Auch diese Aspekte stellen nach der Meinung von Frey die Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne in Frage.

Nachdem sich schon in den letzten Tagen die Anzeichen dafür verdichteten, dass die SPD-Fraktion dem Vorhaben doch ablehnend gegenüber stehen könnte, liefert die Stellungnahme von Frey die juristischen Argumente dazu.

Es sieht demnach ganz so aus, als würde das Gesetz in seiner jetzigen Form keine Mehrheit finden. Ein überarbeiterer Entwurf wird aber das Gesetzegbungsverfahren kaum mehr vor der Sommerpause und damit den Wahlen durchlaufen können.

posted by Stadler at 12:55  

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