Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

25.5.09

Stellungnahmen der Fachleute zum Kinderporno-Sperrgesetz

Am Mittwoch den 27.05.09 findet im Ausschuss für Wirtschaft und Technologie im Bundestag eine Expertenanhörung statt. Einige der schriftlichen Stellungnahmen der Fachleute sind bereits über den Server des Bundestags abrufbar.

Die Stellungnahme des von der SPD als Sachverständigen benannten Rechtsanwalts Dr. Frey erachtet das Gesetzesvorhaben als verfassungswidrig. Frey bemängelt u.a. die fehlende Normklarheit und Bestimmheit, er zweifelt an der Gesetzgebungskompetenz des Bundes und an der Verhältnismäßigkeit des Gesetzesvorhabens.

Frey benennt eine Reihe weiterer Schwächen des Gesetzesentwurfs, nämlich u.a. die fehlende verfahrensrechtliche Absicherung der erstellten Sperrliste, die Auswertung des gesamten Datenverkehrs der Internetnutzer ohne verfahrensrechtliche
Absicherung, die Verwendung personenbezogener Daten der Internetnutzer zur Strafverfolgung ohne Festlegung zielgenauer Sperrkriterien, die fehlenden Vorkehrungen zum Schutz rechtmäßiger Angebote und fehlende Regeln zur Kostenerstattung für Access-Provider.

Auch diese Aspekte stellen nach der Meinung von Frey die Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne in Frage.

Nachdem sich schon in den letzten Tagen die Anzeichen dafür verdichteten, dass die SPD-Fraktion dem Vorhaben doch ablehnend gegenüber stehen könnte, liefert die Stellungnahme von Frey die juristischen Argumente dazu.

Es sieht demnach ganz so aus, als würde das Gesetz in seiner jetzigen Form keine Mehrheit finden. Ein überarbeiterer Entwurf wird aber das Gesetzegbungsverfahren kaum mehr vor der Sommerpause und damit den Wahlen durchlaufen können.

posted by Stadler at 13:55  

2 Comments

  1. So funktioniert Salamitaktik: Erst mal überzogene Forderungen stellen, um sie dann wieder zurückzuziehen, und am Ende hat man das, was man haben wollte.

    Dabei wird übersehen, daß es eine Zensur in einem „rechtsstaatlichen Rahmen“ nicht geben kann. Entscheidend ist nicht, ob ein Richter kontrolliert, sondern ob die Öffentlichkeit an der Kontrolle teilhaben kann.
    Auch Richtern kann man eine solche Aufgabe nicht unkontrolliert anvertrauen, siehe z.B. Sachsensumpf.

    Im Grundgesetz steht aus gutem Grund: „Eine Zensur findet nicht statt“ und nicht: „Eine Zensur darf mit Richtervorbehalt stattfinden“.

    P.S. „Fachleute“ bitte in Anführungszeichen!

    Comment by Anonymous — 26.05, 2009 @ 01:20

  2. sehr schön auch die Stellungnahme des Normenkontrollrates im Entwurf der Bundesregierung Drucksache 16/13125

    … Aufgrund der kurzen Frist konnte der Rat die Ausführungen zu den Bürokratiekosten nur kursorisch auf ihre Plausibilität hin überprüfen. ….Der Rat bittet deshalb das Ressort, dafür Sorge zu tragen, dass unnötige Medienbrüche vermieden werden…

    Comment by Anonymous — 26.05, 2009 @ 16:47

RSS feed for comments on this post.

Sorry, the comment form is closed at this time.