Provider räumt Sperrung von Website nach Aufforderung des Bundesverwaltungsamts ein
In dem hier kürzlich geschilderten Fall, in dem von einer Sperrung einer satirischen Website auf Druck des BMI berichtet wurde, hat sich der Sachverhalt bestätigt. Der Provider hat eingeräumt, die Site auf eine Aufforderung des Bundesverwaltungsamts hin gesperrt zu haben. Der ISP begründet dies mit einem angeblich offensichtlichen Rechtsverstoß.
Um es deutlich zu sagen. Diese Site enthält keinen offensichtlichen Rechtsverstoß, sondern eine zulässige, kritische Meinungsäußerung. Aber ist dem Provider dieser Rechtsirrtum anzulasten?
Die Maßnahme der Bundesverwaltung wirkt wie eine echte (Vor-)Zensur, denn sie verhindert die weitere Verbreitung dieser satirischen Publikation.