LG Hamburg: Werbung mit „Fachanwalt für Markenrecht“ ist unzulässig
Das Landgericht Hamburg hat in zwei aktuellen Entscheidungen vom 13.03.09 und vom 17.03.09 ( 312 O 128/09 und 312 O 142/09)die Werbung mit der Bezeichnung „Fachanwalt für Markenrecht“ als wettbewerbswidrig untersagt. Hintergrund dürfte wohl der sein, dass es diesen Titel nach der Fachanwaltsordnung nicht gibt und seine Verwendung deshalb eine Irreführung darstellt.
Quelle: Rechtsanwalt Möbius
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