Joschka und die Bunte
Die Berichterstattung der Bunten über einen Hauskauf Joschka Fischers kurz nach dem Ende seiner Amtszeit war nach Ansicht des BGH (Urteil vom 19. Mai 2009 – VI ZR 160/08) zulässig. Der Beitrag sei von einem Informationsbedürfnis der Allgemeinheit gedeckt und geeignet, gesellschafts- und sozialkritische Überlegungen der Leser anzuregen.
Quelle: Pressemitteilung des BGH vom 19.05.09 (Nr. 110/2009)
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