Expertenanhörung im Bundestag zum Kinderporno-Sperrgesetz
Heute findet im Wirtschaftsausschuss des Bundestages die Expertenanhörung zum Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornografie in Kommunikationsnetzen statt.
Auf dem Server des Bundestages findet man hierzu mittlerweile eine Reihe weiterer schriftlicher Stellungnahmen der Sachverständigen. Sieber wird gravierende verfassungsrechtliche Bedenken vorbringen und der Bundesdatenschutzbeauftragte Schaar empfiehlt die ersatzlose Streichung von § 8a Abs. 5 S. 2 TMG, in dem es um die Datenübermittlung an Strafverfolgungsbehörden geht.
Bäcker, der einzige Staatsrechtler in dieser Runde hält das Gesetz für formell und materiell verfassungswidrig, eine Einschätzung, die ich hier schon mehrfach zum Ausdruck gebracht habe.
Zunächst fehlt es dem Bund an der Gesetzgebungskompetenz, so Bäcker. Er hält ein solches „Sperrgesetz“ zwar nicht für grundsätzlich unvereinbar mit dem Grundgesetz, sieht aber beim konkreten Vorhaben erheblich Defizite. Bäcker macht deutlich, dass die Sperre von Inhalten, die von einem Mitgliedstaat der Europäischen Union aus angeboten werden, nur übergangsweise vorgesehen
werden kann, bis diese Inhalte entfernt worden sind. Kommunikationsbeiträge, die auf kinderpornografische Angebote verweisen, dürfen seines Erachtens auch nur dann gesperrt werden, wenn eine Sperre dieser kinderpornografischen Angebote selbst nicht möglich ist oder zur Ge-
fahrenabwehr nicht ausreicht. Schließlich betont Bäcker, dass sichergestellt werden muss, dass eine Sperre keine technisch bedingten Nebenfolgen erzeugt, durch die unbeteiligte Dritte übermäßig beeinträchtigt werden. Insbesondere muss verhindert werden, dass die Sperre sich auf legale Kommunikationsangebote erstreckt.
Es gibt freilich auch Sperrbefürworter unter den Sachverständigen. Dies sind gerade die von der Union benannten Sachverständigen, u.a. der BGH-Richter Graf, der sich m.E. mit den wesentlichen juristischen Sachargumenten erst gar nicht auseinandersetzt.
Ich bin gespannt auf die Anhörung, weil jetzt zumindest ein erheblicher Teil der sachlichen Argumente im Parlament angekommen ist.