Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

2.4.09

Fragwürdigkeiten des bayerischen Verfassungsschutzberichts

Im aktuellen bayerischen Verfassungsschutzbericht wird der Verein „a.i.d.a.“ (= Antifaschistische Informations-, Dokumentations- und Archivstelle München e.V.) unter „sonstige Linksextremisten“ geführt. Darauf weist Henning Ernst Müller im Beck-Blog hin. Das ist insofern erstaunlich, als „a.id.a.“ mehrfach ausgezeichnet worden ist, u.a. 2008 von der Stadt München.

Auf Nachfrage für diesen Eintrag gab es vom Innenministerium nur den Hinweis auf Hyperlinks auf der Website des Vereins und die Behauptung, die Verantwortlichen seien seit Jahren als Linksextremisten bekannt.

Links ist diese Gruppierung wohl, aber verfassungsfeindlich?

Eine Einstufung in einem Verfassungsschutzbericht als linksextrem führt zu einer öffentlichen Stigmatisierung. Deshalb bedarf es hierfür stichhaltiger Verdachtsmomente. Die Reaktion des Innenministeriums klang nicht so, als seien die vorhanden.

Warum es überhaupt Verfassungsschutz heißt, hat sich mir eh nie wirklich erschlossen, sind doch die Dienste dafür bekannt, in schöner Regelmäßigkeit das Recht zu brechen. Schützt man die Verfassung indem man sie bricht?

posted by Stadler at 16:30  

3 Comments

  1. Ob dieser Beitrag hier auch erschienen wäre, wenn es sich um eine rechtsradikale (also nicht extremistische) Vereinigung gehandelt hätte?

    Zumindest linkes bzw. linksradikales Gedankengut (welches inzw. auch rechte Ziele beinhaltet wie Antiglobalisierung (unter Antiglobalisierung verstehe ich auch zukünftige Access-Sperren auf aussereuropäische Seiten)) hat sich in breiten Gesellschaftschichten etabliert – und das macht es gefährlich.

    Comment by Anonymous — 2.04, 2009 @ 18:12

  2. Die Frage nach einem Beitrag im Falle der Betroffenheit eines rechts“radikalen“ Vereins hat mit dem Vorfall nichts zu tun und stellt sich somit gar nicht – es sei denn sie diente rechter Agitation.

    Die Problematik bleibt wie auch immer dieselbe: Eine staatliche Institution diffamiert und diskreditiert eine zivilgesellschaftliche Initiative, ohne für die Beschuldigungen verifizierbare Beweise vorzulegen. Das entspricht keinesfalls dem Geiste der Verfassung, die da angeblich geschützt werden soll.

    Comment by Ground Control — 6.05, 2009 @ 18:46

  3. Tz…
    @Anonym: Nicht nur, dass es komplett sinnfrei ist "rechtes" und "linkes" Gedankengut gleichzusetzen (Antiglobalisierung)); auch zu sagen dass es gefährlich ist, wenn sich linkes Gedankengut etabliert ist ein geistiger GAU.
    Du bringst keine inhaltlichen Argumente vor, sondern berufst dich einzig und allein auf die wissenschaftlich nachweislich falsche Stigmatisierung "linksradikal"(sic!)…

    Comment by Moritz — 12.12, 2009 @ 15:12

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