Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

24.4.09

EuGH: Markeninhaber kann Verkauf von Prestigeware an Discounter untersagen

Der Markeninhaber kann aus Gründen des Ansehens der Marke den Verkauf von Prestigeware (Dior) an Discounter untersagen. Das hat der EuGH am 23.04.09 (C‑59/08) entschieden.

Wenn eine Markenware entgegen einer solchen vertraglichen Regelung dennoch an einen Discounter weiterveräußert wird, kann der Markeninhaber nicht nur seinem Vertragspartner sondern auch dem Discounter den Verkauf der Markenware untersagen, wenn er (der Markeninhaber) nachweist, dass ein solcher Weiterverkauf dem Ansehen der Marke schadet.

Regelungen dieser Art können dann auch für den Versand- und Onlinehandel getroffen werden, so dass ein Verbot, bestimmte Markenwaren über eBay zu verkaufen, durchaus auch den eBay-Händler binden kann, mit der Folge, dass er in diesem Fall gegen die Rechte des Markeninhabers verstößt.

posted by Stadler at 08:06  

2 Comments

  1. Gilt das nur für gewerblichen Verkauf, oder auch für den privaten Verkauf z.B. an eine Nachbarin? Darf ich Designermode in Zukunft noch an das DRK abgeben?

    Comment by Anonymous — 24.04, 2009 @ 09:07

  2. Verstöße gegen das Markenrecht setzen ein Handeln im geschäftlichen Verkehr voraus. Der Verkauf eines Einzelstücks an die Nachbarin ist deshalb nicht betroffen.

    Comment by Pavement — 24.04, 2009 @ 10:07

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