BVerfG verlängert einstweilige Anordnung zur Vorratsdatenspeicherung
Das Bundesverfassungsgericht hat die einstweiligen Anordnungen über die beschränkte Nutzung der Vorratsdaten um weitere 6 Monate verlängert.
Beschluss des BVerfG vom 22.04.2009 (1 BvR 256/08) – via AK Vorratsdatenspeicherung
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