Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

21.3.09

Wenn der Unsinn auch noch Grundrechte verletzt – BKA muss Überwachung der eigenen Homepage einstellen

Das BKA hat jahrelang die Besucher der eigenen Website überwacht und ermittelt und muss nunmehr damit aufhören, wie SPON meldet.

Der Umstand, dass die politisch Verantwortlichen das seit Jahren wissen und erst jetzt zu der Einschätzung gelangt sind, dass dieses Treiben rechtswidrig sein könnte, demonstriert einmal mehr die enormen rechtsstaatlichen Defizite unserer gesamten Exekutive.

Aber hier muss wohl auch die Sinnfrage gestellt werden. Welche Erkenntnisse verspricht man sich davon, die Besucher der BKA-Website zu erfassen und zu ermitteln? Mache ich mich verdächtig, wenn ich mir den Internetauftritt des BKA anschaue? Welchem Verdacht setze ich mich damit aus? Sind solche Maßnahmen geeignet Straftaten zu verhindern oder aufzuklären? Oder handelt es sich doch wieder nur um eine Verschwendung von Steuergeldern durch rechtswidriges Tun?

posted by Stadler at 14:17  

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