Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

22.3.09

OLG Hamburg: Haftung des Betreibers eines Meinungsforums

Das Oberlandesgericht Hamburg hat mit Urteil vom 04.02.2009 (Az.: 5 U 180/07) entschieden, dass der Betreiber eines Meinungsforums im Internet nicht ohne weiteres als sog. Störer auf Unterlassung haftet.

Der Forumsbetreiber verletzt nicht schon dadurch Prüfungspflichten, weil er nicht jeden Nutzerbeitrag vor der Veröffentlichung auf etwaige Rechtsverletzungen prüft. Eine solche Prüfpflicht besteht nach Ansicht des Senats nicht.

Der Betreiber eines zulässigen Geschäftsmodells im Internet – dazu gehören Meinungsforen – ist nicht zur vorsorglichen Überprüfung sämtlicher Inhalte auf etwaige Rechtsverletzungen verpflichtet. Dies würde die Überwachungspflichten des Betreibers überspannen und die Presse- und Meinungsäußerungsfreiheit, unter deren Schutz Internetforen stehen, verletzen. Die Meinungsäußerungsfreiheit umfasst nach Art. 5 Abs. 1 GG auch die Meinungsäußerung in Form von Bildern, so dass nichts anderes für einen Forenbeitrag aus Text und Bild gelten kann.
Das Urteil im Volltext bei bundesligaforen.de

posted by Stadler at 15:27  

Ein Kommentar

  1. Witzig. Bei Juris ist das Foto als JPEG eingebunden. Hat die Juris GmbH jetzt die nächste Abmahnung zu befürchten?

    Comment by code — 23.03, 2009 @ 09:38

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