Gegenwind für die Vorratsdatenspeicherung
Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hält die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung nicht mit dem primären Gemeinschafstrecht für vereinbar und hat mit Beschluss vom 27.02.2009 (6 K 1045/08.WI) an den EuGH vorgelegt.
Das VG Wiesbaden sieht einen Verstoß gegen die Menschenrechtskonvention und die Verfassungstradition der Mitgliedsstaaten als gegeben an.