Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

16.3.09

Gegenwind für die Vorratsdatenspeicherung

Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hält die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung nicht mit dem primären Gemeinschafstrecht für vereinbar und hat mit Beschluss vom 27.02.2009 (6 K 1045/08.WI) an den EuGH vorgelegt.

Das VG Wiesbaden sieht einen Verstoß gegen die Menschenrechtskonvention und die Verfassungstradition der Mitgliedsstaaten als gegeben an.

posted by Stadler at 15:49  

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