Warner erwirkt Verbot von "Songbeat" beim LG Hamburg
Die Music-Player-Software „Songbeat“ für PCs darf künftig keine Musiktitel aus dem Katalog des Labels Warner Music mehr „erreichbar machen“. Wie das ZDF berichtet, gab das Landgericht Hamburg dem Antrag der deutschen Tochter von Warner Music auf Erlass einer entsprechenden einstweiligen Verfügung statt.
Der Songbeat Player nutzt spezielle Musiksuchmaschinen um Musik im Internet zu finden. Dabei wird online erhältliche Musik zum abspielen und herunterladen verfügbar gemacht, heißt es auf der Website des Unternehmens.
Soweit hierbei auf Streams zurückgegriffen wird, die über Anbieter wie YouTube, LastFM o.ä. mit Billigung von Warner im Netz stehen, dürfte die einstweilige Verfügung allerdings durchaus problematisch sein.