Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

13.2.09

LG Hamburg: Keine Unterlassungspflicht des Access-Providers

Das Landgericht Hamburg lässt aufhorchen. Wie Thomas Hoeren über seine Mailingliste Netlaw-L berichtet, hat das LG Hamburg (Urteil 12.11.2008, Az.: 308 O 548/08) entschieden, dass Zugangsprovider zwar als Störer einer Urheberrechtsverletzung in Betracht kommen, dass sie aber nicht auf Unterlassung haften, weil ihnen die effektive Möglichkeit einer Sperrung von Inhalten fehlt. Das klingt doch mal vernünftig.

posted by Stadler at 10:11  

Ein Kommentar

  1. Wer weiß, wie lange diese Möglichkeit noch „fehlt“ …

    Comment by Sabine Engelhardt — 13.02, 2009 @ 13:37

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