Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

27.2.09

Ich soll einen Blogeintrag löschen

Heute rief mich ein Kollege an, teilt mir mit, dass er die Nachtagenten GmBH vertritt und stellt mir anheim, einen Blogeintrag zu löschen, in dem ich über ein Urteil des Amtsgerichts Ingolstadt berichtet habe, das wiederum ein anderer Kollege bei sich ins Netz gestellt hatte. Die Nachtagenten stören sich an der negativen PR, die durch diese Berichterstattung unter Nennung ihres Firmennamens entsteht.

Ich frage mich, was gewesen wäre, wenn ein Journalist im Termin gesessen hätte und dann in einer Zeitung über das Verfahren berichtet worden wäre.

Nach kurzer Überlegung habe ich mich entschlossen, den Beitrag unverändert online zu lassen. Für mich streitet die Meinungs- und Pressefreiheit, ich habe keine unwahren Tatsachen über das Unternehmen verbreitet und es besteht ein Berichterstattungsinteresse.

posted by Stadler at 13:22  

5 Comments

  1. Die Sache hat kürzlich sowohl BVerfG als auch OLG Hamm beschäftigt. Beide sehen (natürlich) kein Problem in solchen Publikationen:

    1) BVerfG
    http://www.datenschutzbeauftragter-online.de/nennung-von-gegnern-ist-rechtens/

    2) OLG Hamm
    http://www.datenschutzbeauftragter-online.de/veroffentlichung-von-gerichtsentscheidungen-mit-namensnennung/

    Nebenbei: Es handelt sich um ein amtliches Urteil. Die Diskussion wäre auch ohne das vorhandene Urteil des BVerfG hahnebüschen.

    Comment by Jens — 27.02, 2009 @ 16:51

  2. ganz schön uncool für ein Geschäftsmodel welches angeblich von der „coolness“ lebt.

    #k.

    Comment by Kand.in.Sky — 28.02, 2009 @ 13:17

  3. Ich habe gerade einen ähnlichen Fall.
    Ich habe einen langen, absolut wahrheitsgetreuen Bericht über einen Umzug auf eine Verbraucherplattform ins Internet gestellt. Der Bericht wurde – vermutlich, weil der Spediteur Einspruch eingelegt hat – gesperrt, ohne mich darüber zu informieren.
    Mir droht der Spediteur mit einem Anwalt, weil der Bericht angeblich verdreht und nicht wahrheitsgemäß sei.
    Ich möchte wissen, wo endet das Recht auf freie Meinungsäußerung, wenn diese Meinung einer Firma (die Mist gebaut hat) nicht gefällt.
    Mir drängt sich der Eindruck auf, daß Firmen die ihnen mißliebige Nennung ihres Namens aus dem Internet sehr leicht entfernen lassen können und neue Kunden kaum Chancen auf eine objektive Meinungsbildung haben.
    Deshalb bin ich inzwischen äußerst skeptisch bei kurzen und sehr positiven Bewertungen, vor allem dann, wenn keine anderen Bewertungen vorhanden sind.
    Weitere Meinungen hierzu interessieren mich z.Z. brennend.

    Comment by Anonymous — 28.02, 2009 @ 15:44

  4. ich hätte eine andere Frage. Was kann man tun, wenn man entsprechend der Netiquette einen Blog-Eintrag eingibt, der jedoch vom Betreiber aus nicht näher genannten Gründen gelöscht wird. Es handelt sich in meinen Augen darum, dass eine andere als im Blog gewünschte Meinungsäußerung zu einem bestimmten Thema nicht veröffentlicht werden soll, da diese Meinung dem Blog-Betreiber nicht zusagt. Kann man juristisch darauf pochen, eingetragen bzw. nicht gelöscht zu werden?
    Vielen Dank, Sepp

    Comment by Anonymous — 7.03, 2010 @ 19:33

  5. Hello. I read a handful of of the other posts and wanted to
    thank you

    Have a look at my homepage … washington hotel

    Comment by washington hotel — 12.07, 2013 @ 06:45

RSS feed for comments on this post.

Sorry, the comment form is closed at this time.