Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

27.2.09

BVerfG gibt Eilantrag gegen bay. Versammlungsgesetz teilweise statt

Das neue bayerische Versammlungsgesetz wurde vom BVerfG im Eilverfahren teilweise außer Kraft gesetzt.

Auch wenn damit noch keine abschließende Einschätzung der Verfassungsmäßigkeit verbunden ist, trifft das Bundesverfaassungsgericht derartige Eilentscheidungen regelmäßig nur dann, wenn das Gesetz anschließend auch (teilweise) kassiert wird.

Eine nachträgliche Ohrfeige für Beckstein und seine freiheitsfeindliche Sicherheitspolitik.

Quelle: Pressemitteilung des BVerfG vom 27.02.09

posted by Stadler at 14:04  

Keine Kommentare »

Noch keine Kommentare

RSS Feed für Kommentare zu diesem Artikel. TrackBack URI

Hinterlasse einen Kommentar

kostenloser Counter