2.2.09

BGH: Ausschluss eines GmbH-Gesellschafters

Heute wurde eine interessante gesellschaftsrechtliche Entscheidung des Bundesgerichtshofs zur Frage des Ausschlusses eines Gesellschafters aus der GmbH veröffentlicht. Die amtlichen Leisätze:

Die Satzung einer GmbH kann für den Fall des Ausschlusses eines Gesellschafters durch Gesellschafterbeschluss anordnen, dass der betroffene Gesellschafter seine Gesellschafterstellung mit sofortiger Wirkung - also auch schon vor Zahlung seiner Abfindung - verliert (BGHZ 32, 17, 23; Sen.Urt. v. 30. Juni 2003 - II ZR 326/01, ZIP 2003, 1544.
Der Beschluss über die Einziehung eines Geschäftsanteils ist wegen Verstoßes gegen § 34 Abs. 3 GmbHG jedenfalls dann nichtig, wenn infolge einer Unterbilanz bzw. einer darüber hinausgehenden bilanziellen Überschuldung bereits im Zeitpunkt der Beschlussfassung feststeht, dass die Gesellschaft eine geschuldete - sofort fällige - Abfindung nicht aus freiem Vermögen aufbringen kann (BGHZ 144, 365, 369 f.)


BGH, Beschluss vom 8. Dezember 2008 - II ZR 263/07 - OLG München

Labels:

frisch gebloggt Blogverzeichnis - Blog Verzeichnis bloggerei.de blogoscoop

kostenloser Counter

Technorati Profile