Beweisaufnahme im IT-Prozess
In einem Beweistermin wegen Softwaremängeln rückt die Klagepartei nunmehr gleich mit zwei Anwälten an, um die Sachverständige zu befragen, nachdem das schriftliche Gutachten keine Mängel bestätigt hatte. Vielleicht ein bisschen viel Getöse zu einem etwas späten Zeitpunkt.
Es ging um die interessante Frage, welche Mechanismen eine mehrplatzfähige Software zum Schutz vor konkurrierenden Nutzerzugriffen vorsehen muss. Über optimistisches vs. pessimistisches Locking wird in der Informatik ja wohl schon eine Weile diskutiert. Ich hoffe auf ein interessantes, veröffentlichungsfähiges Urteil.