Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

10.2.09

Bedroht C&A die Geschäftsgrundlage von Google?

Gut, wenn die Presse was zu schreiben hat. C&A hat letzte Woche das Portal „die-topnews.de“ abgemahnt, weil dort neben einem redaktionellen Bericht über C&A Google Adsense Werbung platziert war. Ich fand das zwar reichlich seltsam, aber es war nicht gerade die Meldung der Woche.

Die Welt Online meint jetzt dazu, C&A würde die Geschäftsgrundlage von Google bekämpfen, was das Aus für Googles Werbenetzwerk bedeuten könnte.

Gehts noch eine Nummer größer, fragt man sich da unweigerlich. Dass neben einem redaktionellen Artikel zu einem bestimmten Unternehmen eine Werbeanzeige eines Konkurrenten dieses Unternehmens stehen kann, ist aus dem Bereich der Print-Medien seit Jahrzehnten bekannt. Das braucht man jetzt für die Onlinewerbung nicht wieder von vorne zu diskutieren, nur weil es noch nicht alle begriffen haben.

Und das Trennungsgebot von Werbung und redaktionellem Inhalt gilt auch online. Auch diese Erkenntnis ist nicht grundsätzlich neu.

Um das Trennungsgebot wird sich voraussichtlich auch die juristisch relevante Diskussion ranken. Es könnte durchaus sein, dass Anbieter wie „die-topnews.de“ die von Google Werbung beziehen, diese Werbung optisch oder räumlich noch etwas deutlicher vom redaktionellen Content abgrenzen müssen. Damit steht aber noch lange nicht das Werbekonzept von Google in Frage.

posted by Stadler at 14:51  

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