Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

12.2.09

Aufrechnung mit unbezifferter Schadensersatzforderung

Manche Kollegen heben sich in ihren Schriftsätzen das Beste wirklich für den Schluss auf. Die ermüdende Klageerwiderung beglückt mich schließlich am Ende noch mit der Erklärung, dass gegen die Klageforderung mit einem Schadensersatzanspruch aufgerechnet wird. Wie hoch der Schadensersatzanspruch des Beklagten sein soll, schreibt der Kollege aber leider nicht.

Auch in der Korrespondenz mit Anwaltskollegen gibt es immer wieder Dinge, die schlicht meinen Horizont übersteigen.

posted by Stadler at 16:22  

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