Amerikanische Anwaltskanzlei Jones Day will sich nicht verlinken lassen
Was in Deutschland nach der Paperboy-Entscheidung des BGH längst zugunsten der Linkfreiheit geklärt ist, scheint in den USA wieder zunehmend ein Thema zu sein, wobei sogar große Anwaltskanzleien vorschreiben wollen, in welcher Form auf sie und Ihre Site verlinkt werden darf. Im kónkreten Fall wurde von der Immobilienplattform „BlockShopper“ auf die Unterseite eines bestimmten Anwalts von Jones Day verlinkt, die die Biografie des Rechtsanwalts enthielt.
Offenbar scheint die amerikanische Rechtsprechung zumindest in Teilen noch nicht so weit zu sein wie der BGH, was dort dann zu merkwürdigen Vergleichen dahingehend führt, dass sich der Beklagte verpflichtet, bestimmte Links zu ändern oder zu entfernen.
Quelle: Slate