Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

5.1.09

OLG Köln: Keine Verletzung des Datenbankrechts trotz wiederholter und systematischer Vervielfältigung

Das Oberlandesgericht Köln hat mit Urteil vom 14.11.2008 (Az.: 6 U 57/08) einen Unterlassungsanspruch, der auf das Schutzrecht des Datenbankherstellers (§§ 87a ff. UrhG) gestützt war verneint, weil aus einer umfangreichen Datenbank im Internet lediglich 12 Datensätze entnommen worden waren.

Interessant an der Entscheidung ist vor allen Dingen, dass der Senat eine wiederholte und systematische Vervielfältgung unwesentlicher Teile, die einer ordnungsgemäßen Auswertung der Datenbank zuwider läuft, ausdrücklich bejaht hat. Damit waren die Voraussetzungen von § 87b Abs. 1 S. 2 UrhG eigentlich erfüllt.

Gleichwohl hat das Gericht einen Rechtsverstoß verneint. Mit Blick auf die Rechtsprechung des EuGH vertrat das OLG Köln nämlich die Ansicht, dass bei einer wiederholten und systematischen Entnahme von unwesentlichen Teilen einer Datenbank hinzu kommen müsse, dass die entnommenen unwesentlichen Daten in der Summe die Wesentlichkeitsgrenze überschreiten.
Urteil via aufrecht.de

posted by Stadler at 14:12  

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