Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

27.1.09

Keine Vorratsdatenspeicherung für unentgeltliche Dienste?

Gegen die von mir gestern geäußerte Ansicht, Anonymisierungsdienste würden der Vorratsdatenspeicherung unterliegen, wurde der Einwand erhoben, dass z.B. der Verein German Privacy Foundation e.V. (GPF) gestützt auf ein Rechtsgutachten für sein TOR-Projekt meint, nicht der Speicherpflicht zu unterliegen.

Diese Diskussion ist nicht ganz neu und wird in ähnlicher Weise auch mit Blick auf die Pflichten des § 5 TMG geführt.

Entscheidend für Anonymisierungsdienste ist es, wie man das Merkmal „öffentlich zugängliche Telekommunikationsdienste“ in § 113a TKG auslegt. Auch wenn § 3 Nr. 24 TKG von in der Regel gegen Entgelt erbrachten Diensten spricht, verlangt § 113a TKG andererseits anders als die Vorschriften zum Datenschutz im TKG noch nicht einmal Geschäftsmäßigkeit.

Vielfach wird die Regelung einschränkend dahingehend ausgelegt, dass man alle Dienste erfassen will, die regelmäßig mit einem kommerziellen Hintergrund betrieben werden, wobei es auf eine konkrete Gewinnerzielungsabsicht nicht ankommen soll.

M.E. unterliegen deshalb kommerzielle Anonymisierungsdienste, die versuchen, sich über Werbung zu finanzieren, in jedem Fall der Vorratsdatenspeicherung.

Aber auch bei den anderen Dienste ist damit zu rechnen, dass man danach fragt,
wie Anonymisierungsdienste in der Regel betrieben werden. Also kommerziell oder von Idealvereinen? Und wenn ich mir z.B. „anonymizer.com“ oder „anonymouse.org“ anschaue, dann kann man schon zu dem Ergebnis kommen, dass Anonymisierungsdienste in der Mehrzahl kommerziell betrieben werden.

Wenn die Vorratsdatenspeicherung nicht generell kippt, wird es spannend sein zu sehen, wie man die Tätigkeit von Anonymiserungsdiensten insoweit künftig einstuft.

posted by Stadler at 10:47  

Ein Kommentar

  1. JAP hat ein Modul zur Vorratsdatenspeicherung implementiert. Jeder MIX in Deutschland speichert etwas… (das was er sieht).

    Theoretisch ist es möglich das zusammenzuführen, deswegen sei zu den MIX-Kaskaden geraden, die mindestens einen nicht-deutschen MIX enthalten (ohne dessen Daten sind die gespeicherten Daten wertlos)

    Comment by Anonymous — 27.01, 2009 @ 12:51

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