Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

26.1.09

Umgehung der Vorratsdatenspeicherung durch Anonymiserungsdienste

Daten-Speicherung.de hat kürzlich in einem sehr aufschlussreichen Test Anonymisierungsdienste bewertet und dies als Maßnahme gegen die Aufzeichnung von IP-Adressen bezeichnet.

Wer allerdings darauf vertraut, damit die Vorratsdatenspeicherung umgehen zu können, sollte Vorsicht walten lassen. Denn Anonymisierungsdienste gehören ebenfalls zu den Diensten, die verpflichtet sind, Daten auf Vorrat zu speichern. Sofern der Anbieter also seinen Pflichten nach dem geltenden Recht nachkommt, werden die IP-Adressen der Nutzer des Dienstes geloggt und ggf. an die Strafverfolgungsbehörden weitergeleitet. Man wird insoweit deshalb auf Anbieter aus dem EU-Ausland zurückgreifen müssen. Und sicher sein kann man sich natürlich auch dann nicht.

posted by Stadler at 23:21  

Ein Kommentar

  1. Der Verein German Privacy Foundation e.V. (GPF)

    http://www.privacyfoundation.de/

    speichert aufgrund der Ausführungen im 25-seitigen Gutachten der Kanzlei Osborne Clarke für die von ihm betriebenen TOR-Server seit dem 01.01.2009 keine Verbindungsdaten.

    http://www.heise.de/newsticker/German-Privacy-Foundation-speichert-nicht-auf-Vorrat–/meldung/120362

    Comment by RA Michael Seidlitz — 27.01, 2009 @ 09:23

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