Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

21.1.09

Das Gesetz des Stärkeren

Der Journalist Ilja Braun schildert in einem lesenswerten Artikel in der Print-Ausgabe der Süddeutschen Zeitung (Gesetz des Stärkeren, SZ v. 21.01.09, S. 13) wie die Verlage ihre Interessen zulasten der Autoren durchsetzen und wie die Politik immer wieder einseitig die Lobbyisten unterstützt.

Bei iRights.info ist zudem ein 17-seitiges Dossier von Ilja Braun online, das sich noch ausführlicher mit diesem Thema befasst.

Worum geht es? Im Jahre 2002 wurde mit dem „Gesetz zur Stärkung der vertraglichen Stellung von Urhebern und ausübenden Künstlern“ § 63a UrhG eingeführt, der den Urhebern die Einnahmen sichern sollte, die den Verwertungsgesellschaften zufließen. Die Verlage waren in dieser Vorschrift nicht genannt.

Die Verleger, die sich damit von der Vergütung aus dem Topf der VG Wort ausgeschlossen sahen, setzten ihre Lobbymaschinerie in Gang und erreichten schließlich eine Änderung des § 63a UrhG, die am 01.01.2008 in Kraft trat. Die Vorschrift gestattet es seither auch, dass die gesetzlichen Vergütungsansprüche des Urhebers nicht nur an Verwertungsgesellschaften im Voraus abgetreten werden, sondern auch an die Verleger.

Für die Autoren bedeutet dies faktisch eine Verschlechterung gegenüber der Situation vor der Reform des Urhebervertragsrechts, weil die Verlage, nachdem das Gesetz diese Möglichkeit ausdrücklich vorsieht, die Autoren natürlich dazu drängen, sämtliche Ansprüche gegenüber der VG Wort an sich abzutreten, mit der Folge, dass die Urheber selbst regelmäßig leer ausgehen.

Der Gesetzgeber gibt nur vor, die Rechte der Urheber, Autoren und Künstler zu stärken. In Wahrheit werden stets nur die Rechtspositionen der Urheberrechtsindustrie gestärkt. Der Kniefall der Politik vor den Lobbyisten zieht sich wie ein roter Faden durch sämtliche Reformen des Urheberrechts, die in den letzten Jahren stattgefunden haben.

posted by Stadler at 11:08  

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