Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

23.1.09

BGH und Google AdWords: Weiterhin keine Rechtssicherheit

Der Bundesgerichtshof hatte in drei Verfahren darüber zu entscheiden, ob die Verwendung fremder Kennzeichen als Schlüsselwörter (Keywords) im Rahmen der Werbung mit sog. AdWord-Anzeigen bei Google zulässig ist.

Es wird manche überrascht haben, dass der BGH in zwei der Verfahren Ansprüche der Kennzeicheninhaber wegen der Verletzung von Unternehmesnkennzeichen (bzw. in dem einem Verfahren nur eine beschreibende Benutzung der Marke) verneint hat und die dritte Sache dem EuGH vorgelegt worden ist, weil es um eine Frage der Auslegung der Markenrechtsrichtlinie geht.

Der I. Senat ist also im Ergebnis ebenso wie das OLG Düsseldorf der Ansicht, dass eine kennzeichenmäßige Benutzung nicht vorliegt und auch keine Verwechslungsgefahr besteht, weil der Verkehr nicht annimmt, dass die gesondert gekennzeichnete Anzeige vom Inhaber des Unternehmenskennzeichens stammt. Dem kann man nur beipflichten. Der durchschnittliche Google-Nutzer weiß, dass die deutlich als Anzeigen gekennzeichneten Einblendungen, die nach einer Stichwortsuche erfolgen, Werbeanzeigen sind, die regelmäßig nicht von dem Unternehmen stammt, nach dem man gesucht hatte.

Da der Schutz der Unternehmensbezeichnungen anders als der Markenschutz aber nicht auf harmonisiertem europäischem Recht beruht, konnte der BGH diese Frage nicht an den Europäischen Gerichtshof vorlegen.

Sollte der EuGH also eine Verletzung annehmen, dann häte dies zur Folge, dass die rechtliche Beurteilung der Zulässigkeit dieser Form der AdWord-Werbung davon abhängt, ob eine Marke oder ein Unternehmenskennzeichen als Keyword benutzt wird.

Die Rechtsunsicherheit bleibt also bestehen, zumindest soweit man nicht (ausschließlich) ein Unternehmenskennzeichen als Schlagwort benutzt.

BGH, Beschluss vom 22. Januar 2009 – I ZR 125/07 – Bananabay
OLG Braunschweig – Urteil vom 12. Juli 2007 – 2 U 24/07MMR 2007, 789

BGH, Urteil vom 22. Januar 2009 – I ZR 139/07 – pcb
OLG Stuttgart – Urteil vom 9. August 2007 – 2 U 23/07 – WRP 2007, 649

BGH, Urteil vom 22. Januar 2009 – I ZR 30/07 – Beta Layout
OLG Düsseldorf – Urteil vom 23. Januar 2007 – 20 U 79/06WRP 2007, 440

Quelle: Pressemitteilung des BGH(17/2009)

posted by Stadler at 11:44  

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