Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

26.1.09

Aufsatz zum neuen BKA-Gesetz

In der aktuellen Ausgabe der NJW findet sich ein Aufsatz von Frederik Roggan zum neuen BKA-Gesetz (NJW 2009, 257).

Der Autor erläutert die gesetzlichen Neuerungen im Einzelnen und weist zusammenfassend darauf hin, dass das Bundeskriminalamt durch die Neuregelung zu einer Polizeibehörde eigener Art wird und aufgrund der eingeräumten „Vorfeldkompetenzen“ Ähnlichkeiten zu einem Geheimdienst aufweist. Der Autor sieht das Gesetz als Bestandteil eines grundlegenden Umbaus der deutschen Sicherheitsarchitektur, der von Zentralisierungstendenzen geprägt ist und von einer Vorverlagerung von Eingrifsbefugnissen. Aus diesem Grund stellt sich nach Ansicht Roggans in verstärktem Maße die Frage der parlamentarischen Kontrolle des BKA.

Wer allerdings die BND-Skandale der letzten Jahre verfolgt hat, wird an der Erkenntnis nicht vorbei kommen, dass die parlamentarische Kontrolle ein eher stumpfes Schwert ist und wohl nur eine Art Alibi-Funktion erfüllt, um den Bürgern den Eindruck zu vermitteln, die Geheimdienste würden einer effektiven demokratischen Kontrolle unterliegen, was de facto aber nicht der Fall ist. Die verstärkte parlamentarische Kontrolle stellt also kein ausreichendes Gegengewicht dafür dar, dass der Gesetzegeber mit dem BKA-Gesetz mit einer Reihe von Grundsätzen bricht und eine diffuse Gemengelage aus Polizeirecht und Strafverfolgung herstellt. Das BKA-Gesetz beinhaltet einen Paradigmenwechsel, der durch eine bloße parlamentarische Kontrolle wie beim BND, nicht ausreichend unter rechtsstaatliches Kuratel gestellt werden kann.

posted by Stadler at 16:26  

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