12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag
Der von den Ländern geschlossene 12. Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge, der am 01.06.09 in Kraft treten soll, ist nunmehr online verfügbar.
Im Vorfeld war vor allem über den Umfang der Internetangebote der öffentlich-rechtlichen Sender heftig diskutiert worden. Dieser Punkt ist jetzt in § 11d (Telemedien) geregelt. Die Onlineangebote der Sender müssen weitgehend Sendungsbezug aufweisen. Außerdem wurde eine zeitliche Befristung eingeführt, die aber nicht für Archive mit zeit- und kulturgeschichtlichen Inhalten gilt.