Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

6.12.08

Kein Fernmeldegeheimnis am Arbeitsplatz

Verwaltungsgericht Frankfurt verneint den Schutz des Fernmeldegeheimnisses am Arbeitsplatz, wenn der Mitarbeiter die E-Mail nach Kenntnisnahme selbst abspeichert

Urteil des VG Frankfurt vom 14.11.2008, Az.: 1 K 628/08.F
posted by Stadler at 14:47  

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