Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

6.12.08

Herausgabe des Quellcodes per einstweiliger Verfügung

Landgericht München I: Herausgabe des Quellcodes kann auch mittels einstweiliger Verfügung verlangt werden
Beschluss des LG München vom 21.08.2008, Az.: 21 O 14389/08

posted by Stadler at 15:33  

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