Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

6.9.09

EuGH: Kein Wertersatz bei Ausübung des Widerrufsrechts

Die mit Spannung erwartete Entscheidung des EuGH zur Frage des Wertersatzes im Fernabsatzrecht liegt jetzt vor.

Nach deutschem Recht konnte der Händler von einem Kunden, der von seinem Widerrufsrecht Gebrauch gemacht hatte, Wertersatz für die erfolgte Benutzung der Ware verlangen.

Das Amtsgericht Lahr war der Ansicht, dass die deutsche Regelung möglicherweise mit der Fernabsatzrichtlinie nicht vereinbar ist und hat die Frage dem EuGH zur Entscheidung vorgelegt.

Nach Ansicht des EuGH verstößt die deutsche Regelung gegen die Fernabsatzrichtlinie. Nur in Ausnahmefällen dürfe Wertersatz verlangt werden und zwar dann, wenn der Verbraucher die Ware auf eine mit den Grundsätzen des bürgerlichen Rechts wie denen von Treu und Glauben oder der ungerechtfertigten Bereicherung unvereinbaren Art und Weise benutzt hat.

Damit dürfte jedenfalls bei bestimmungsgemäßer Nutzung der Kaufsache ein Wertersatz ausgeschlossen sein. Unklar bleibt freilich, wann eine Benutzung entgegen Treu und Glauben vorliegen soll, nachdem der Käufer und Eigentümer einer Sache nach dem BGB ja grundsätzlich das Recht hat, mit seiner Sache nach Belieben zu verfahren.

URTEIL DES GERICHTSHOFS vom 3. September 2009 (Rechtssache C‑489/07)

posted by Stadler at 15:00  

7.8.09

Aufsatz zur Neuordnung des Widerrufs- und Rückgaberechts

Rechtsanwalt Stefan Schmidt erläutert in einem Aufsatz für das AnwaltZertifikatOnline die Neuordnung des Widerrufs- und Rückgaberechts, die leider erst mit Wirkung zum 11. Juni 2010 in Kraft treten wird. Lesenswert!

posted by Stadler at 08:40  

3.8.09

Neuregelung zum Widerrufsrecht bei Dienstleistungen bereits morgen

Das Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung und zur Verbesserung des Verbraucherschutzes bei besonderen Vertriebsformen wurde heute im Bundesgesetzblatt (2009 Teil I, Nr. 49, S. 2413 ff.) verkündet und tritt schon morgen am 4. August 2009 in Kraft.

Wichtig ist u.a. eine Änderung im Fernabsatzrecht in § 312 d Abs. 3 BGB. Das Widerrufsrecht erlischt bei Dienstleistungen nunmehr vor dessen Ausübung erst dann, wenn der Vertrag auf Wunsch des Verbrauchers von beiden Seiten vollständig erfüllt worden ist.

Das bedeutet, dass diejenigen, die Dienstleistungen im Fernabsatz anbieten, schleunigst ihre Widerrufsbelehrungen abändern müssen.

Der Hinweis auf das vorzeitige Erlöschen des Widerrufsrechts bei Dienstleistungen muss jetzt folgendermaßen lauten:

„Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.“

posted by Stadler at 13:35  

30.7.09

Unvollständige Widerrufsbelehrung nicht immer wettbewerbswidrig

Carsten Föhlisch weist auf eine Entscheidung des Kammergerichts (Beschluss vom 20.02.2009, Az. 5 W 19/09) hin, wonach eine unvollständige Widerrufsbelehrung bei Fernabsatzgeschäften nicht zwingend als Wettbewerbsverstoß zu ahnden sein muss, sondern u.U. an der Spürbarkeitsschwelle (§ 3 Abs. 1 UWG) scheitern kann. Das klingt vernünftig, für alle die Verstöße, bei denen nicht ohne weiteres ersichtlich ist, dass der Kunde von einem Widerruf abgehalten wird bzw. ein solcher tatsächlich erschwert wird.

posted by Stadler at 16:21  

10.7.09

Neuordnung des Widerrufs- und Rückgaberechts

Die Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses des Bundestags zur Neuordung der Vorschriften über das Widerrufs- und Rückgaberecht ist online.

Neu ist u.a. die „eBay-Klausel“ in § 355 Abs. 2 BGB, wonach die Widerrufsfrist bei Fernabsatzverträgen auch dann 14 Tage betragen soll, wenn die Widerrufsbelehrung unverzüglich nach Vertragsschluss in Textform erfolgt, sofern vorher den gesetzlichen Informationspflichten nachgekommen worden ist.

posted by Stadler at 14:10  
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