Was darf man noch fotografieren?
Der Kollege Schwenke hat einen sehr lesenswerten Beitrag zu der fragwürdigen Entscheidung des Landgerichts Potsdam verfasst, wonach eine gewerbliche Verwertung von Fotos preußischer Schloßanlagen, die vom frei zugänglichen Schlosspark aus gefertig worden sind, urheberrechtlich nicht zulässig sein soll.
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