Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

21.1.09

Domainstreit um „haug.eu“ vom ADR zugunsten der Fa. HAUG entschieden

Die Schiedskommission des Arbitration Center For .eu Disputes (ADR)hat am 12.01.2009 (Fall-Nr. 05208) verfügt, dass der bisherige Inhaber der Domain „haug.eu“ (Winfried Haug) die Domain auf die HAUG GmbH & Co. KG übertragen muss.

Die Annahme eines Vorrangs des Unternehmenskennzeichens bzw. Firmennamens erschien mir auf den ersten Blick auch unter Berücksichtigung der shell.de-Rechtsprechung des BGH gewagt.

Die Entscheidung des ADR stützt sich, wenn man näher hinsieht, allerdings primär auf eine Nichtbenutzung der Domain. Art. 21(3) b) ii) VO (EG) 874/2004 sieht für EU-Domains eine zweijährige Benutzungsschonfrist und damit einen anschließenden Benutzungszwang vor. Die Benutzungsschonfrist war abgelaufen. Die Schiedskommission hat dann die Ansicht vertreten, dass die vom Antragsgegner vorgetragene Benutzung für private E-Mail-Kommunikation nicht ausreichend dargelegt war.

Die Kommission geht davon aus, dass auch eine Benutzung für E-Mail-Zwecke ausreichend sein kann, dass der Antragsgegner aber eine solche Benutzung nicht nachgewiesen hat. Nach Meinung der Kommission stellt die bloße Einrichtung von E-Mail-Adressen noch keine ausreichende Benutzungshandlung dar.

posted by Stadler at 10:33  

Ein Kommentar

  1. Guten Tag,

    die Überschrift ist leider etwas mißverständlich, da die Sache noch nicht entschieden ist. Ich habe nun beim Landgericht Stuttgart eine Klage eingereicht und somit ist die ADR-Entscheidung, welche ja nur eine vor-außergerichtliche Schiedsinstanz ist, obsolet.

    Eurid hat mir mitgeteilt, daß die ADR Entscheidung NICHT umgesetzt wird, da ein Verfahren bei einem Gericht anhängig ist.

    Die Entscheidung von ADR ist sehr fragwürdig, zumal der Schiedrichter explizit keine weiteren Dokumente und Nachweise haben wollte, diesen Mangel später aber als Entscheidungsgrundlage aufgeführt hat.

    Offenbar entdecken nun jede Menge Rechtsanwälte hier ein Betätigungsfeld.

    Ich werde den Fall im laufe der Woche auf meiner Domain zu dokumentieren beginnen.

    Eine andere Entscheidung zugunsten eines Namensinhabers findet man bei eurid im Fall ihle.eu

    Comment by Winfried Haug — 11.02, 2009 @ 12:29

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