Neue Abmahnwelle wegen 40 EUR Klausel?
Trusted Shops berichtet von neuen Abmahnungen gegenüber Betreibern von Webshops. Hintergrund ist die derzeit noch gegebene Möglichkeit, im Falle des Widerrufs die Rücksendekosten eines Fernabsatzgeschäfts bis zu einem Warenwert von EUR 40,- dem Käufer aufzuerlegen.
Diese Regelung gilt allerdings nicht automatisch, sondern muss zwischen den Vertragsparteien vereinbart worden sein, z.B. in den AGB. Wer dies nicht macht, aber in seiner Widerrufsbelehrung eine Rückzahlungsklausel aufnimmt, verhält sich damit wettbewerbswidrig, weil er dem Käufer eine Vereinbarung über Rücksendekosten vorspiegelt, die es gar nicht gibt. Das wird nunmehr offenbar neuderdings als Wettbewerbsverstoß auch abgemahnt.
Quelle: Shopbetreiber-Blog.de