Bundesgesetzblatt jetzt vollständig online
Das Bundesgesetzblatt ist seit kurzem über den sog. Bürgerzugang vollständig und frei zugänglich im Netz. Bislang gab es lediglich eine Nur-Lese-Version, bei der sich die Dokumente nicht abspeichern ließen.
Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0
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Fachanwalt für IT- Recht und Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz in der Kanzlei SSB
Thomas Stadler, E-Mail: ts@cplus.de
Drucken geht aber immer noch nicht.
Comment by WissMit — 12.05, 2009 @ 18:19
Wieso sagt mein Adobe: „The viewer can´t decrypt thos document“, wenn ich dort versuche ein Dokument zu öffnen?
Comment by GH — 12.05, 2009 @ 21:40
Verwenden Sie nicht den Acrobat (reader), sondern ghostview oder ein anderes alternatives PDF-Anzeigeprogramm und sie konnten schon immer und können auch jetzt speichern und drucken.
Das Druckverbot besteht nicht in einer Verschlüsselung sondern in einem einzelnen label im Dokument, das dem Acrobat sagt, er dürfe nicht drucken. Programme, die dieses label nicht auswerten, beachten die Einschränkungen auch nicht.
Comment by Marc B. — 13.05, 2009 @ 09:01